Streit um Sauna in Lausen tobt seit zehn Jahren
Mittlerweile ist es zehn Jahre her, dass Steffen Löhnitz ein Stück Land am Kulkwitzer See erwarb, um dort eine
Saunalandschaft zu errichten. "Mit diesem Bauvorhaben wird die Freizeit- und Erholungsgestaltung für die
Einwohner von Lausen und vor allem von Grünau wesentlich erhöht", frohlockte Lausens Bürgermeister
kurz vor Abschluss des Vertrages am 25. Oktober 1994. Doch aus dem Traum wurde ein zehnjähriger Albtraum.
Das etwa einen Hektar große Gelände liegt bis heute brach und wird durch Müll verziert.
Alles Übel fing damit an, dass die Gemeinde dem Investor das Land für 250.000 Euro vermachte, obwohl es nicht genau vermessen war. Laut dem Kaufvertrag sollte der Preis beibehalten werden, egal wie groß die Fläche tatsächlich ist. Es waren dann 1,2 Hektar, weshalb die Stadt Leipzig nach der Eingemeindung Lausens 1995 mehr Geld verlangte. So begann der Streit. Zwei Jahre später wurde dem Kaufvertrag vom Regierungspräsidium die Genehmigung versagt - dies auf Drängen der Stadt. Seither trifft man sich laufend vor Gericht.
1999 entschied das Leipziger Landgericht, die Stadt müsse "allen Schaden ersetzen", der Löhnitz durch den verhinderten Bau der Sauna entstand - also den entgangenen Gewinn. Das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof bestätigten dieses Urteil. Im zweiten Verfahrensteil - bei dem es um die exakte Höhe des Schadens geht - wendete sich das Blatt plötzlich. Eine andere Kammer des Landgerichts meinte Ende 2003, die Kollegen vor vier Jahren hätten einen Fehler gemacht. Sie hätten sich gar nicht zum Umfang des Schadensersatzes äußern dürfen. Deshalb sei das alte Urteil für sie nicht bindend. Löhnitz stehe kein entgangener Gewinn zu.
Der Leipziger Unternehmer kann das nicht glauben. Und Gutachten der Jura-Professoren Helmut Rüßmann aus Saarbrücken sowie Wolfgang Voit aus Marburg geben ihm eindeutig Recht. "Wo kommen wir hin, wenn man sich auf einmal geschlossene Verträge und rechtskräftige Urteile nicht mehr verlassen kann?", fragt Löhnitz. Dies muss nun das Oberlandesgericht beantworten.
|